10 Jahre Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen

23.08.2021

Im vergangenen Jahr hat die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen zehnjähriges Jubiläum gefeiert. Wie so viele Veranstaltungen und Jubiläen wurde auch dieses durch Corona beeinflusst, sodass wir in diesem Jahr „nachfeiern“ und die Gelegenheit nutzen möchten auf die Charta aufmerksam zu machen.

Das Katharinen Hospiz am Park unterstützt die Charta seit 10 Jahren, denn unser Wunsch ist es, dass der im Grundgesetz verankerte Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ in allen Bereichen des Lebens und auch des Sterbens gilt. 

Mit diesen Zeilen laden wir Sie ein mehr über die Charta zu erfahren.

Was ist die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland?

5 Leitsätze stellen ein umfangreiches und zielführendes Rahmenkonzept dar, um ein Sterben in Würde für jeden Menschen mit einer fortschreitenden, lebensbegrenzenden Erkrankung in Deutschland zu ermöglichen. Die Charta beschreibt Notwendigkeiten, damit jeder eine bedarfsgerechte, würdevolle und nach seinen Wünschen gestaltete Begleitung während seiner letzten Lebensphase erhält.

Was sind die 5 Leitsätze der Charta?:

  • Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen. Er muss darauf vertrauen können, dass er in seiner letzten Lebensphase mit seinen Vorstellungen, Wünschen und Werten respektiert wird und dass Entscheidungen unter Achtung seines Willens getroffen werden.
  • Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht auf eine umfassende medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Betreuung und Begleitung, die seiner individuellen Lebenssituation und seinem hospizlich-palliativen Versorgungsbedarf Rechnung trägt. Die Angehörigen und die ihm Nahestehenden sind einzubeziehen und zu unterstützen.
  • Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht auf eine angemessene, qualifizierte und bei Bedarf multiprofessionelle Behandlung und Begleitung.
  • Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht darauf, nach dem allgemein anerkannten Stand der Erkenntnisse behandelt und betreut zu werden.
  • Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht darauf, dass etablierte und anerkannte internationale Empfehlungen und Standards zur Palliativversorgung zu seinem Wohl angemessen berücksichtigt werden.

Erfahren Sie mehr über die Leitsätze hier oder laden Sie sich die Übersicht als PDF hier herunter.

Die Trägerschaft für die Charta bildet die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband und die Bundesärztekammer.

Erklär-Film über die Charta

Im Erklär-Film erzählt die schwerkranke Uta, wie sie ihr Lebensende mithilfe einer bedarfsgerechten Versorgung im Sinne der Charta erleben und begegnen möchte.

Erklär-Film zur Charta ansehen.

 

Jeder kann die Charta unterstützen!

Jede Stimme zählt und daher kann jeder die Charta unterzeichnen. Durch Ihre Stimme schaffen Sie in der Politik, bei Trägern des Gesundheitswesens und in der Gesellschaft ein stärkeres Bewusstsein für die Möglichkeiten der Hospiz- und Palliativarbeit und tragen so zur Verbesserung der Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen bei. Ihre Stimme zählt!

Werden Sie Unterstützer der Charta hier.

Hier haben Sie die Möglichkeit Materialien zur Charta zu downloaden und zu bestellen.